Mann in einem Auto bekommt den Schlüssel von einer Mitarbeiterin übergeben

Plakette abgelaufen?

Gute Fahrt dank Hauptuntersuchung (HU) vom Experten

  • icon Haken kompetent
  • icon Haken serviceorientiert
  • icon Haken kundennah

Unsere Leistungen:

Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung. Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO

Fragen zur Zulassung einer Umbaumaßnahme an Ihrem Fahrzeug? Wertgutachten zum Verkauf Ihres Gebrauchten oder für Ihren Oldtimer gewünscht? Mängelkarte von der Polizei erhalten? Es gibt viele Gründe, sich wegen technischer Probleme, zulassungsspezifischer Regelungen oder anderer Themen an uns zu wenden.

 

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HU Hauptuntersuchung vom GTÜ Partner Köln
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Weitere Dienstleistungen als GTÜ-Vertragspartner

Amtliche Tätigkeiten:

  • Sicherheitsprüfung (SP) gem. § 29 StVZO
  • Mängelkarten gem. § 5 (3) FZV
  • GGVSEB / ADR Prüfungen an Gefahrguttransporter
  • Taxi und Bus gemäß §§ 41, 42 BO-Kraft
  • Gutachten für Tempo 100 km/h an Anhängern
  • Änderung der Fahrzeugpapiere gem. § 13 FZV
  • Oldtimergutachten
  • Gasanlagenprüfung (GWP/GAP/GSP) gem. § 41a StVZO

Nicht amtliche Tätigkeiten:

  • Feinstaubplakette
  • Technische Untersuchung
  • Gebrauchtwagencheck
  • Zustandsbericht nach BVSK
  • UVV-Prüfungen an: Fahrzeugen, Hubladebühnen, Hebebühnen, Rolltoren, Gabelstaplern

Das sagen unsere Kunden:

„Herr Wettstein überzeugt stets mit einer sachlichen und fundierten Meinung und wir können ihm überdurchschnittliche Kenntnisse im Vergleich zu anderen Sachverständigen bestätigen.“

RA Stefan R. Bloeß, Fachanwalt für Verkehrsrecht

„Die fachlichen Fähigkeiten von Herrn Wettstein beurteile ich als weit überdurchschnittlich. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Fragen aus dem Bereich des Karosseriebaus, der Fahrzeuglackierung oder der Motorentechnik handelt.“

Frank Reimer, Inhaber und Geschäftsführer des Autohauses ELLMANN

„Die Gutachten von Herrn Wettstein zeichnen sich durch eine besondere Sorgfalt bei der Aufnahme der Schäden sowie eine ausführliche und detailreiche Darstellung der maßgeblichen Umstände aus.“

Benedikt Weibels, Rechtsanwalt

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Die Experten auf Ihrer Seite

Wir unterstützen Sie mit höchster technischer Kompetenz und sorgen für eine schnelle Umsetzung Ihres Anliegens.

0221 342661
Alter VW T2 auf einem Parkplatz am Strand

Gasanlagenprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen‏‏

Ist sie noch ganz dicht?

Hierfür ist eine gültige und bestandene Gasanlagenprüfung nach DVWG G607 vorgeschrieben, ohne deren Nachweis Sie viele nationale und internationale Campingplätze nicht befahren dürfen. Wir führen den Check durch und untersuchen dabei die Flüssiggasanlagen wie z. B. Kühlschrank, Heizung, Kocher etc. auf Funktion, Zustand und Dichtigkeit. Seit Januar 2003 müssen z. B. auch mehr als zehn Jahre alte Schläuche und Regler gewechselt werden.

H-Kennzeichen für Oldtimer

Wie können wir Ihnen und Ihrem Oldtimer helfen?

Ein Oldtimer ist etwas ganz Besonderes. Er hat seinen finanziellen, aber auch emotionalen Wert und fasziniert mit seinem Charme. Um kostengünstig mit seinem Oldtimer am Straßenverkehr teilzunehmen, ist eine H-Zulassung angeraten, denn sie ist mit attraktiven Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer verbunden. Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO durchzuführen, die notwendig sind, um ein H-Kennzeichen oder eine rote 07er-Kennzeichnung für Ihren Oldtimer zu erhalten.

 

Alter blauer VW Käfer auf einem Parkplatz

KFZ Gutachten

Wir ermitteln unabhängig die Kosten für die Reparaturen Ihres Fahrzeuges.

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Über Uns

Hoher Sachverstand durch zertifzierte Mitarbeiter: KFZ Gutachter aus Köln, Sachverständige und Prüfingenieure.

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Kontakt

Sie haben weitere Fragen rund um Ihren Autoschaden? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Fragen zu GTÜ Prüfung / Hauptuntersuchung (HU) Köln

Woran erkenne ich, dass mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss?

Wann Ihre Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt Ihnen die Plakette am hinteren Kennzeichen an.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Zur Hauptuntersuchung wird das zu prüfende Fahrzeug, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder alternativ, falls diese nicht vorgelegt werden kann, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt. Des Weiteren werden eventuell vorliegende Eintragungspapiere, ABEs, Teilegenehmigungen für verbaute Anbauteile benötigt.

Was gilt es zu beachten, wenn die Hauptuntersuchung an meinem Fahrzeug überfällig ist?

Seitens der Prüforganisation hat das Überziehen der Hauptuntersuchung von bis zu zwei Monaten keine Auswirkungen. Bei mehr als zwei Monaten wird eine aufwendigere Prüfung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diesen Mehraufwand müssen wir mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent auf die Hauptuntersuchungs-Prüfgebühr berechnen. Es gilt weiterhin zu beachten, dass nach aktueller Rechtsprechung die Überziehung mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden kann. Führen Sie uns das Fahrzeug daher bitte rechtzeitig vor, damit Ihnen keine unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.

Ich habe meinen Hauptuntersuchungstermin überzogen. Wie lange ist die Hauptuntersuchung dann gültig, wenn ich sie verspätet durchführe?

Gemäß aktuell vorherrschender Rechtsprechung beginnt die Laufzeit von z. B. beim Pkw 24 Monaten ab dem Tag der Prüfung. Es wird nicht mehr zurückdatiert, sondern man erhält die volle Laufzeit für die jeweilige Prüfung.

Ich habe meinen Hauptuntersuchungsbericht verlegt/verloren. Was ist jetzt zu tun?

Durch die jeweilige Prüfgesellschaft (siehe Stempel im Fahrzeugschein) kann eine sogenannte Mehrfertigung des HU-Berichtes ggfs. gegen Zahlung von anfallenden Gebühren ausgestellt werden. Dies ist jedoch prüforganisationsabhängig, d. h. die GTÜ bzw. eine GTÜ-Prüfstelle kann alle Berichte von GTÜ-Prüfingenieuren als Mehrfertigung ausstellen. Wenn Sie die Hauptuntersuchung bei uns haben durchführen lassen, stellen wir Ihnen gerne im Bedarfsfall kostenlos eine Mehrfertigung aus.

Wo bekomme ich für mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette?

Eine Feinstaubplakette wird aufgrund der Abgasschlüsselnummern (ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I) vergeben. Diese erhalten Sie an Prüfstellen, beim Straßenverkehrsamt sowie teilweise in Werkstätten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr.

Was kann ich machen, wenn für mein Fahrzeug keine Feinstaubplakette zuteilbar ist?

Wenn es für Ihr Fahrzeug keinen Nachrüstsatz für Rußpartikelfilter (DPF) gibt und Ihrem Fahrzeug demnach keine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Bescheinigung gem. § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV). Diese dient zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt, das dann eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. Zur Überprüfung, ob es für Ihr Fahrzeug einen Nachrüstsatz gibt, stehen Ihnen auf der Homepage der GTÜ aktuelle Informationen zur Verfügung.

Mir fehlt ein Teilegutachten. Wie komme ich daran?

Fehlt Ihnen ein Teilegutachten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dies beim Hersteller bzw. ggfs. Verkäufer des Bauteils zu erhalten. Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung der benötigten Teilegutachten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung der entsprechenden Dokumente behilflich.