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Unverschuldeter Autounfall?
Mit unseren Experten auf Ihrer Seite wird Ihr Schadensfall nicht zur Pleite.
Dank unserer weitreichenden Expertise sind wir in der Lage, Fahrzeugschäden in vollem Umfang zu erkennen. Das Interesse der gegnerischen Versicherung wird immer sein, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Unsere KFZ Gutachter in Köln beraten Sie gerne.
Wer den Schaden hat, braucht keinen Spott.
Auf den ersten Blick mag das Angebot der Versicherung eines Unfallgegners verlockend klingen: Sie müssen sich um nichts mehr kümmern und ein Gutachter wird gestellt. Aber Vorsicht! Denn die gegnerische Versicherung hat ein großes Interesse daran, ihre Kosten möglichst gering zu halten.
Ein unabhängiger Gutachter steht hingegen auf Ihrer Seite. So haben Sie optimale Voraussetzungen für eine faire, kontrollierte Schadenabwicklung mit Versicherung, Werkstatt, Rechtsanwalt und Co.
So schön und wahr: Kostenlos und vom Experten.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die Kosten für das KFZ-Gutachten aus Köln übernimmt die Versicherung des Unfallgegners.
„Herr Wettstein überzeugt stets mit einer sachlichen und fundierten Meinung und wir können ihm überdurchschnittliche Kenntnisse im Vergleich zu anderen Sachverständigen bestätigen.“
RA Stefan R. Bloeß, Fachanwalt für Verkehrsrecht
„Die fachlichen Fähigkeiten von Herrn Wettstein beurteile ich als weit überdurchschnittlich. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Fragen aus dem Bereich des Karosseriebaus, der Fahrzeuglackierung oder der Motorentechnik handelt.“
Frank Reimer, Inhaber und Geschäftsführer des Autohauses ELLMANN
„Die Gutachten von Herrn Wettstein zeichnen sich durch eine besondere Sorgfalt bei der Aufnahme der Schäden sowie eine ausführliche und detailreiche Darstellung der maßgeblichen Umstände aus.“
Benedikt Weibels, Rechtsanwalt
Die Experten auf Ihrer Seite
Wir bieten eine unabhängige Beratung und verhelfen Ihnen schnell zu einer gerechten Schadensabwicklung.
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Nicht immer sind es sichtbare Schäden, die einen Motor- oder Getriebeschaden verursachen. Wir arbeiten ursachenorientiert und sind technisch qualifiziert um Sondergutachten in den Bereichen Motor, Getriebe und Lackierung zu erstellen.
Wenn der Motor streikt, muss nicht immer ein offensichtlicher Schaden die Ursache sein. Gerade Schäden am Motor und Getriebe können oft durch kleine Ursachen entstehen. Werden diese nicht entdeckt und behoben, kann das zur Zerstörung des Motors oder Getriebes führen. Wir begutachten große und kleine Schäden, gehen der Schadensursache auf den Grund und sichern die Beweise.
Die Fahrzeuglackierung ist vielen schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Baumharz, Insekten, Vogelkot können die Oberfläche angreifen, chemische und industrielle Einflüsse belasten den empfindlichen Lack und auch die Witterung oder mechanische Schäden können den Lack schädigen. Wir verfügen über qualifiziertes Fachwissen im Bereich der Lackschäden, können auch handwerkliche Lackierungsfehler erkennen und bewerten und Sondergutachten bei Mängeln der Fahrzeuglackierung erstellen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie die Zertifizierung durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) in Köln bescheinigen unsere Sachkunde und weisen nach, dass wir den hohen Anforderungen an die Arbeit eines Gerichtssachverständigen entsprechen und auch komplizierte technische Sachverhalte korrekt beurteilt werden können.
Nicht immer ist der Unfallhergang unstrittig zu belegen, oft müssen Schaden- und Spurenbilder ausgewertet werden, um Schäden zu plausibilisieren und den Unfallablauf technisch zu klären. Wir werten bei einer Gegenüberstellung Spuren an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen aus und erstellen so ein objektives und belastbares Gutachten, das auf beweisbaren Fakten beruht.
Gebrauchtwagencheck
Als ADAC-Vertragssachverständiger bieten wir für alle ADAC-Mitglieder den Gebrauchtwagencheck zu ADAC-Konditionen an. Hierbei wird Ihr Gebrauchtfahrzeug umfangreich gemäß den Vorgaben des ADAC untersucht und Sie erhalten ein entsprechendes Prüfprotokoll.
Bremsen- und Lichttest
Wir führen eine Wirkungsprüfung an der Bremsanlage Ihres Fahrzeuges durch und ermitteln hierbei die Bremswerte. An der Beleuchtung Ihres Fahrzeuges führen wir eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Weiterhin wird die korrekte Einstellung der Scheinwerfer überprüft.
Kfz Fahrzeugbewertung
Dabei werden Fahrzeugdaten auf Grundlage des DAT-Bewertungssystems ausgewertet und unter Berücksichtigung aller bewertungsrelevanter Faktoren sowie der örtlichen und saisonalen Marktlage wird der benötigte Wert ermittelt. Dies kann je nach Bedarf z. B. der Händlereinkaufswert oder -verkaufswert sein.
Gebrauchtwagenprüfgutachten
Dabei bieten wir Ihnen an Ihr Leasingfahrzeug, bevor Sie es an den Händler zurückgeben, zu bewerten. Wir ermitteln den Fahrzeugwert und den Kostenanteil, den Sie nach Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Rückgabezeitpunkt noch an Ihren Händler bzw. Leasinggeber zu zahlen haben.
Wir sind für Sie da.
Unsere GTÜ-Prüfingenieure untersuchen Ihr Fahrzeug und erteilen Ihnen die amtliche Plakette zur Hauptuntersuchung.
Sie haben weitere Fragen rund um Ihren Autoschaden? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema Kfz-Gutachten. Haben Sie weitere Fragen? Als KFZ-Sachverständiger in Köln beraten wir Sie gerne jederzeit kostenlos und unverbindlich.
Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall, Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang, Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), Oldtimergutachten, Plausibilitätsprüfung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen Köln, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Ja, aber nur im Bagatellschadenfall. Im Zweifelsfall stellen Sie uns das Fahrzeug einfach vor, wir prüfen kostenlos ob ein Bagatellschaden vorliegt. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn sich der Schaden nach Prüfung durch einen Sachverständigen als Kleinschaden herausstellt. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Wir empfehlen dennoch uns das Fahrzeug vorzustellen, damit Sie auch sicher sein können, dass es auch tatsächlich ein Bagatellschaden ist und nicht ggfs. verdeckte Schäden vorliegen. Dieser Service ist bei uns kostenlos!
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung oder im Auftrag der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass der Schaden auch vollständig mit allen Schadenpositionen z.B. merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall, unabhängig und somit fair ermittelt wird.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister ist, über entsprechende Berufserfahrung und Sachkundenachweise im Bereich der Sachverständigentätigkeit verfügt, und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) ist.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Grundsätzlich fehlt auch eine Aussage zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. es liegen verdeckte Schäden vor. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Das Wichtigste nach einem Unfall ist “Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bereit.