Gute Karten, gutes Geld und gute Quote

Gute Karten für den Führerschein-Tausch: Stichtag 13.01.23
Der wichtigste Termin für einen aktuellen Führerschein-Umtausch ist der 19. Januar 2023. Bis dahin müssen alle Inhaber eines rosafarbenen oder grauen Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, diesen gegen ein fälschungssicheres Exemplar im Scheckkarten-Format umtauschen.
Wer weiter mit dem alten „Lappen“, fährt riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld und muss im Falle des Erwischtwerdens den umgetauschten Führerschein der Polizei vorlegen. Andernfalls droht ein erneutes Bußgeld.
Übrigens besitzt der neue Führerschein ein Verfallsdatum von 15 Jahren. Danach muss er erneuert werden. Womöglich zu höheren Kosten als den aktuellen 25 Euro. Nächster Tausch-Termin ist der 19. Januar 2024 für Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970. Kleiner Tipp: Das Ausstellungsdatum neuer Führerscheine finden Sie auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Fahrerlaubnisse ab dem 18. Januar 2013 weisen ihr Ablaufdatum unter Punkt 4b aus.
Gutes Geld für E-Auto-Käufer dank Förderung
Wer ab dem 1. Januar 2023 ein E-Auto kaufen möchte und dabei auf Prämien hofft, der sollte sich vorher genau informieren. Denn inzwischen ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Plug-in-Hybride zum Beispiel erhalten mit Beginn nächsten Jahres keine staatliche Förderung mehr. Auch für vollelektrische Fahrzeuge wurden die staatlichen Prämien gesenkt. Für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro gibt es 4.500 statt bisher 6.000 Euro plus 2.250 Euro vom Hersteller. Kaufen Sie ein Fahrzeug zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro, erhalten Sie 3.000 statt früher 5.000 Euro plus 1.500 Euro vom Produzenten. Ganz wichtig: Ab 1. September nächsten Jahres erhalten nur noch Privatpersonen eine E-Auto-Förderung.
Gute Quote für Verkäufer von THG-Zertifikaten
E-Auto-Besitzer können auch 2023 wieder Gutes tun und damit sogar noch Geld verdienen. Grund dafür ist die Möglichkeit, CO2-Einsparungen in Form von Emissionszertifikaten, sogenannten THG-Zertifikaten zu verkaufen. THG steht dabei für Treibhausgas. Bis zu 475 Euro sind bei einem vollelektrischen E-Auto möglich, steuerfrei als Privatperson.
Wer Kasse machen will, muss sich bei einem Dienstleister anmelden. Als Besitznachweis für das E-Auto reicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Anbieter prüft die Angaben und zahlt die Prämie anschließend aus. Achten Sie bei Zwischenhändlern aber unbedingt auf eine Auszahlungs-Garantie. Sonst gehen Sie im Zweifelsfall leer aus.
Ende der Schonfrist für Verbandskästen
Auch wenn das Thema „Corona“ kaum noch Schlagzeilen macht, begleitet es die Menschen weiterhin in vielfältiger Hinsicht. So läuft am 31. Januar 2023 beispielsweise die Übergangsfrist ab, bis zu der man einen alten Verbandskasten nach DIN 13164:2014 mit 2 Masken nachrüsten konnte. Von da an müssen Verbandskästen nach aktueller Norm DIN 13164:2022 quasi „ab Werk“ mit 2 Gesichtsmasken (OP-Masken) bestückt sein. Für einen in dieser Hinsicht unvollständigen Kasten müssen bei Kontrolle 5 Euro Verwarngeld gezahlt werden. 10 Euro kostet die Fahrzeug-Überlassung an jemand anderen ohne kompletten Verbandskasten. FFP2-Masken sind übrigens nicht vorgeschrieben.
Farbe bekennen mit der HU-Plakette
Alle Fahrzeuge, die 2023 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO müssen, sind an einer rosafarbenen Plakette auf dem Kennzeichen erkennbar. Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, erhält einen orangefarbenen Aufkleber für die nächste Vorführung 2025. Neue Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t tragen dieses Jahr eine blaue Plakette für 2026.
Verspätungen bei der Vorführung sind übrigens teuer. Mehr als 2 Monate Verzug bedeuten 15 Euro Bußgeld, 2-8 Monate Überziehung schlagen mit 25 Euro zu Buche und bei mehr als 8 Monaten Verschleppung ist mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Neue Maßstäbe für Verbrauchsmessungen
„Alles neu“ macht diesmal tatsächlich der Mai. Denn ab dem 20. Mai 2023 werden bei der Hauptuntersuchung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder (Plug-in-)Hybridantrieb Energieverbrauchsdaten erfasst. Alles im Rahmen der nationalen Umsetzung europäischer Vorschriften zum Auslesen und Übermitteln von Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch dieser Fahrzeuge. Widerspruchsmöglichkeiten für Fahrzeughalter sollen dabei berücksichtigt werden. Mit den Messdaten möchte der Gesetzgeber realistischere Verbrauchswerte als solche erreichen, die mit bisherigen Messmethoden ermittelt werden.
Neue Diesel-Abgasuntersuchung mit Partikelmessung
Schon seit längerer Zeit sollte die Abgasuntersuchung (AU) bei Dieselfahrzeugen um eine Partikelmessung ergänzt werden. Voraussichtlicher Einführungstermin hierfür ist der 1. Juli 2023. Mit der neuen Messmethode, die die Partikelanzahl-Konzentration bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor ab Emissionsklasse Euro 6/VI misst, kann das Abgasverhalten von Fahrzeugen deutlich besser beurteilt werden.
Rauf oder runter? Neue Klasseneinstufungen der Kfz-Versicherer
Klasseneinteilungen finden nicht nur in der Schule statt, sondern auch im Versicherungswesen. Und dort haben sie direkten Einfluss auf die Höhe unserer Prämien. Besondere Beachtung verdienen daher die jährlichen Veränderungen, die Kfz-Versicherer vornehmen. 2023 sind beispielsweise ca. 13 Mio. Fahrzeughalter von einem Wechsel der Typklasseneinstufungen betroffen. Rund 8,1 Mio. werden höher eingestuft, müssen also mehr zahlen, während 4,8 Millionen niedriger klassifiziert werden und somit günstiger wegkommen.
Ähnliches gilt auch für die Regionalklassen, bei denen sich etwa 15 Mio. Kfz-Besitzer Veränderungen gegenübersehen. Hier profitieren gut 5,5 Mio. von besseren Einstufungen, wohingegen 10,1 Mio. schlechtere Zuordnungen hinnehmen müssen.
Kein Turbo für Spritkosten: CO2-Steuer wird 2023 nicht erhöht
Anfang 2021 wurde eine stufenweise ansteigende CO2-Steuer auf Benzin und Diesel eingeführt. Die dadurch kletternden Kraftstoffpreise sollten dazu animieren, den Verbrauch zu verringern. Für den 1.1.2023 war ursprünglich die nächste Erhöhung des Preises von aktuell 30 Euro pro Tonne CO2 für Diesel und Benzin geplant. Diese Erhöhung wird nun aufgrund der anhaltend hohen Energiekosten um ein Jahr verschoben. Dessen ungeachtet hofft die Bundesregierung, dass die Motivation zum Kraftstoffsparen ungebrochen bleibt.
Reisen zu höheren Preisen: Vignetten und Maut teurer
Auch die Nachbarländer drehen im Jahr 2023 an der Preisschraube für ihre Straßen-Nutzungsgebühren. So kostet die purpurfarbene Jahresvignette in Österreich, die von Dezember 2022 bis Januar 2024 gilt, für Pkw 2,8 % oder 2,60 Euro mehr. Das macht 96,40 Euro. Dazu hat sich die Zwei-Monats-Vignette um 80 Cent auf 29,00 Euro verteuert und das 10-Tages-„Pickerl" um 30 Cent auf 9,90 Euro.
Motorradfahrer dürfen mit 1 Euro mehr für 38,20 Euro ein Jahr unterwegs sein. Bei ihnen ist der Preis für eine Zwei-Monats-Vignette um 40 Cent auf 14,50 Euro gestiegen und der für ein „Pickerl“ für 10 Tage um 20 Cent auf 5,80 Euro.
Autofahrer, die die Schweiz besuchen wollen, kommen nicht um den Kauf eine Jahres-Vignette umhin. Für die aktuelle Version in Gelb mit dunkelroter und weißer Jahreszahl bleibt der Preis unverändert bei 40 Franken (umgerechnet 42 Euro). 2023 wird erstmals in der Schweiz eine E-Vignette eingeführt.
Last but not least erhöhen auch unsere französischen Nachbarn den Mautpreis. Er steigt je nach Strecke zwischen 4,62 und 4,81 %, allerdings nur für Kfz mit Verbrennermotor.
Unterm Strich
Auch 2023 gibt es in puncto Mobilität viele Änderungen. Inhaber alter Führerscheine müssen ihren liebgewonnenen „Lappen“ gegen eine Art Scheckkarte eintauschen. Bei der Förderung von E-Autos sind neue Summen und Voraussetzungen im Spiel. Und die Mehrheit der Autofahrer zahlt bei Versicherungsprämien und Mautpreisen drauf. Da sind ausbleibende CO2-Preiserhöhungen und Geld für THG-Zertifikate nur Tropfen auf den heißen Stein.