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Alles Wichtige zur HU-Prüfplakette

Alles was Sie zur Hauptuntersuchung wissen müssen

Vertrauen in die technische Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs zu haben, ist gut. Kontrolle ist nach den Regeln der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aber besser. Deshalb müssen Sie alle zwei Jahre mit Ihrem Pkw zur Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Lediglich bei Erstzulassungen gilt die Ausnahme, dass Sie mehr Zeit haben und erst nach drei Jahren wieder vorstellig werden müssen. Doch warum ist der regelmäßig wiederkehrende Check überhaupt wichtig? Ganz einfach: Damit ausschließlich verkehrssichere und umweltverträgliche Autos unterwegs sind. Für unsere Gesundheit und Sicherheit also. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie rund um HU und AU sonst noch wissen sollten.

Was wird geprüft?

In der HU werden Elemente und Anlagen des Autos geprüft, die Ihrer Sicherheit dienen: Bremsen, Reifen, Lenkung, Kupplung, Achsen, Licht etc. Zusätzlich werden per On-Board-Diagnose Fehler aus dem Datenspeicher ausgelesen und die Sicherheitssysteme des Fahrzeugs untersucht: z. B. ABS, ESP, Notbremsassistent o. Ä. Im Rahmen der AU werden zudem die Abgasreinigungsanlagen des Autos unter die Lupe genommen, also z. B. G-Kat, bei Dieseln Oxikat oder Rußpartikelfilter. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die Prüfplakette aufs hintere Kennzeichen geklebt. Gibt es Mängel, haben Sie vier Wochen Zeit, um nachzubessern.

Vorsorgen statt das Nachsehen zu haben

Wenn Sie Ärger vermeiden und womöglich aufwendigen Nachbesserungen vorbeugen wollen, sollten Sie regelmäßig, doch besonders vor der HU auf bestimmte Dinge achten. So sorgen Sie dafür, dass prüfrelevante Mängel nicht erst bei der HU entdeckt werden.

  • Frontscheibe mit Steinschlag?
  • Beleuchtung ok?
  • Scheibenwischer intakt?
  • Batterie geladen und fest fixiert?
  • Reifen schadensfrei und mit genug Profiltiefe (mind. 1,6 mm)?
  • Auspuff dicht (sollte nach fünf Sekunden abdichten nicht pfeifen)?

Farbenspiel: Welche Bedeutung haben die Farben der Plaketten?

Es gibt nur sechs Farben, die seit Anfang der 1950er Jahre in immer wiederkehrender Reihenfolge verwendet werden und jeweils für ein bestimmtes Jahr stehen. So kann die Polizei bereits von Weitem erkennen, ob eine Prüfplakette noch gültig ist. Aktuell verteilen sich die Farben wie folgt: 2018 Grün, 2019 Orange, 2020 Blau, 2021 Gelb, 2022 Braun und 2023 Rosa. Fällig sind 2021 also Autos mit gelben Plaketten und im Austausch gibts eine neue in Rosa.

Besonderheiten von Elektroautos

Grundsätzlich entspricht die HU von Elektroautos derjenigen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor. Wenig überraschend ist der Fakt, dass bei Elektrofahrzeugen die Abgasuntersuchung entfällt. Auf der anderen Seite kommen Prüfpunkte hinzu, denn beispielsweise alle stromführenden Teile werden einer Sichtprüfung unterzogen.

Verspätungszuschlag inklusive

Zwei Arten von Fristen können Sie im Rahmen der HU überziehen: den Termin der Vorführung Ihres Fahrzeugs zur HU und den Zeitraum zur Nachbesserung der bei der Prüfung festgestellten Mängel. Grundsätzlich wird zwischen kleineren und erheblichen Mängeln unterschieden. Kleinere Mängel werden protokolliert, müssen aber nicht nachuntersucht werden. Erhebliche Mängel gilt es innerhalb von vier Wochen zu beseitigen und prüfen zu lassen. Dabei ist die Frist nicht verlängerbar.

Verpassen Sie den Vorführungstermin zur HU, kommt ein Stufenplan zur Anwendung: Zwei bis vier Monate Verspätung kosten 15 Euro Strafe, vier bis acht Monate 25 Euro und mehr als acht Monate 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Wichtig zu wissen: Mit Ablauf Ihrer Prüfplakette gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Denn der Versicherer könnte Ihnen Fahrlässigkeit vorwerfen und seine Leistungen verweigern. Übrigens wird nach mehr als 2-monatiger Verspätung eine 20% teurere, sogenannte vertiefte HU nötig, bei der Ihr Fahrzeug noch genauer unter die Lupe genommen wird.

Plaketten lesen und verstehen

Wie wird Ihnen angezeigt, wann Ihre nächste HU fällig ist? Nichts ist leichter festzustellen, als das: Die Ziffer in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an, in dem Sie Ihr Fahrzeug vorführen müssen, und die Zahl auf der Zwölf-Uhr-Stellung den Monat.

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